- 1049 - 1478. Mai 18. Brieg. Montag nach trinit. Das Kapitel zu St. Hedwig setzt das Vorwerk zu Michelwitz von 4 Hufen freien Erbes aus und übergiebt es dem Ulrich, Marg., dessen Frau, und dessen Söhnen Lorenz und Lucas, doch so, dass, wenn einer der Letzteren auf ein anderes Gut zöge, er keinen Antheil und auch kein Erbrecht mehr an dem Vorwerke habe, sondern das Kapitel erbe, an welches überhaupt das Vorwerk nach dem Tode der genannten Personen wieder fallen soll, wogegen dieselben in das Kirchenbuch eingetragen und nach ihrem Tode mit Vigilien und Messen ihrer gedacht werden soll. Dieselben zahlen jährl. 6 Mark Zins und tragen auch den Bischofsvierdung, und wenn dieselben nothwendige Baue und Besserungen unterlassen, dürfen sie gegen vierteljährl. Kündigung zur Räumung angehalten werder. P.-A. Kopialb. des Hedwigsst. fol. 112. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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